Geflügelpest – nun ist sie auch bei uns

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Ende Januar wurde die Geflügelpest im Landkreis Gießen nachgewiesen – in Hungen-Steinheim, zwar, aber die Stallpflicht als Vorsichtsmaßnahme und Sicherheitsvorkehrung gilt nun sowohl für erwerbsmäßig gehaltenes Geflügel wie für Hobbyzüchter. Das betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Entern und Gänse – auch wenn nur einzelne Tiere gehalten werden. Für andere Vögel wie Kanarienvögel oder Sittiche gilt die Regel erst ab 50 Tiere in der Voliere. Für Tauben gilt die Stallpflicht nicht, da ein geringes Infektionsrisiko besteht.

Kreisweit müssen Halter außerdem Biosicherheitsmaßnahmen für ihre Tiere umsetzen. Denn beim aktuellen Fund einer toten Wildgans wurde der besonders ansteckende Erreger H5N1 gefunden.
Ein Eindringen von freilebenden Vögeln in Stallungen muss verhindert werden, um einer Infektion vorzubeugen – z.B. mit Netzen einer Maschenweite von maximal 25 mm. Das ist besonders dort dringlich, wo sich in der Nähe viele Wildvögel aufhalten; z.B. im Gebiet um die Heuchelheimer-Seen und den Lahnwiesen.
Denn wie beim Corona-Geschehen unter Menschen ist Abstand das sicherste Mittel, eine Übertragung der Viren zu verhindern.

Die Vogelgrippe, wie die Erkrankung auch genannt wird, ist eine durch Viren ausgelöste Infektion, wobei die Erreger von mehr oder weniger harmlose bis tödliche Mutationen sein können. In jedem Fall ist es eine anzeigepflichtige Tierseuche, denn es kann vorkommen, dass das Virus unter Umständen auch auf Menschen überspringt.

Quellen: wikipedia, Hessenschau 19.01.2022, Bundesforschungsinstitut für Tierseuchen, agrarheutedlg.orgSonntagmorgenmagazin vom 23.01.2022

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